Adolph-Kolping-Stiftung

Handeln in Solidarität

Im Jahr 2000 hat das Kolpingwerk Diözesanverband Hildesheim die Adolph-Kolping-Stiftung Diözese Hildesheim gegründet. Sie wurde von der Bezirksregierung Hannover als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hildesheim zugelassen und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Als Stiftungszweck nennt die Stiftungssatzung:

„Zweck der Stiftung ist die finanzielle Förderung und Unterstützung des Kolpingwerkes in der Diözese Hildesheim.“

Die Stiftung soll auf Zukunft hin die Arbeit des Kolpingwerkes mit all seinen Gliederungen fördern, kann aber auch Einrichtungen und Rechtsträger des Kolpingwerkes im Bistum Hildesheim unterstützen.

Sie speist sich ausschließlich aus Spenden und Zustiftungen. Alle Zustiftungen gehen in den Stiftungsgrundstock, der bei einer Stiftung dauerhaft ungeschmälert erhalten bleiben muss. Die finanzielle Förderung der Kolpingarbeit erfolgt durch jährliche Ausschüttung der Erlöse (Zinsen).

Gefördert wurden bislang z. B.:

  • Teilnahme von ca. 100 Jugendlichen unseres Bistums am Bundestreffen der Kolpingjugend in Regensburg
  • Frauentag des Kolpingwerkes in Salzgitter
  • Kurs für Junge Familien im Ferienzentrum in Duderstadt
  • Familienbildungswoche einer Kolpingfamilie
  • Übergangsweise Förderung einer pädagogischen Honorarkraft im Bereich Spätaussiedlerintergration des Kolping-Jugendgemeinschaftswerkes in Gifhorn

Um die enge Anbindung an das Wollen des Kolpingwerkes im Bistum zu gewährleisten, überschneidet sich das Stiftungskuratorium bewusst mit den Mitgliedern des Diözesanpräsidiums.

Das Kuratorium besteht zurzeit aus:

  • Walter Kovar, Vorsitzender
  • Andreas Bulitta, stellv. Vorsitzender
  • Josef Teltemann, Geschäftsführer
  • Weihbischof Hans-Georg Koitz
  • Diözesanpräses Propst Klaus Funke
  • Barbara Bransch